VBE aktuell 28/20: Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten

24.06.2020

und zum Schuljahresstart 2020/21

Der VBE möchte Ihnen mit diesem VBE aktuell (PDF) einige Hinweise zur 24. Schulmail des MSB an die Hand geben:

  • Einschulungen, Übergänge, Gremien der schulischen Mitwirkung

Zu Beginn des kommenden Schuljahres sind Einschulungsfeiern möglich, dies ist bereits durch die aktuellen Regelungen gedeckt. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit und Soziales sollen weitere organisatorische Handlungsspielräume eröffnet werden. Auch das Betreten der Schule zur Teilnahme an Gremiensitzungen zur schulischen Mitwirkung ist unter Beachtung der Grundsätze des Infektionsschutzes, der besonderen Rückverfolgbarkeit für alle Beteiligten zulässig.

Der VBE sagt deutlich: Es ist gut, dass den Schulen entsprechende Handlungsspielräume – unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens – eingeräumt werden. Der Gesundheitsschutz der Pädagoginnen und Pädagogen, sowie der Schülerinnen und Schüler muss jedoch immer gewährleistet sein.

  • Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen

Die regelmäßige Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen des RKI. Bei einer weiteren Entwicklung der Infektionszahlen kann mit weiteren Lockerungen gerechnet werden.

Der VBE sagt deutlich: Es ist zu begrüßen, dass das MSB den Empfehlungen des RKI bei den Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen folgt. Die bislang unterschiedlichen Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen und Infektionsvorfällen in Schulen führen allerdings zu Verunsicherung. Anlassbezogene Testungen müssen deutlich ausgeweitet werden. Das Schulministerium und die Gesundheitsbehörden sind gefragt, allen am Schulleben Beteiligten Sicherheit zu geben.

  • Gewinnung von zusätzlichem Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebes

Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten, zusätzliches Personal zu gewinnen. Dazu gehört die Option der befristeten Beschäftigung, die Erhöhung des selbstständigen Unterrichts von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden, sowie die Abordnung von Lehrkräften auf gymnasialen Vorgriffstellen an andere Schulformen.

Der VBE sagt deutlich: Größtes Problem war auch schon vor Corona der Personalmangel. Es ist notwendig, dass weitere Maßnahmen zur Unterrichtsversorgung ergriffen werden. Es braucht aber endlich echte Maßnahmen, um dem Lehrkräftemangel entschieden entgegenzutreten. Die genannten Maßnahmen führen nicht zwingend zu mehr Personal, manche belasten die Kolleginnen und Kollegen eher, als sie zu entlasten. Die Betreuung schulformfremder Lehrkräfte und Seiteneinsteiger bedeutet zudem einen enormen Einsatz für die bestehenden Systeme. Hier muss eine angemessene Entlastung für die Schulen z. B. durch eine deutliche Erhöhung der Anrechnungsstunden erfolgen. Nicht zuletzt müssen wirksame Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel ergriffen werden wie die Durchsetzung des Gebots „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und die weitere Erhöhung der Studienkapazitäten.

  • Lehrerfortbildung im Bereich des Unterrichts auf Distanz und der Digitalisierung – weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb in der Lehrerausbildung

Das MSB hat angekündigt ein landesweites digitales Fortbildungsangebot zur Verfügung zu stellen.

Der VBE sagt deutlich: Wir begrüßen die Fortbildungsinitiative des MSB. Der VBE hat mehrfach auf diesen Mangel – unter anderem in der letzten Umfrage zur Digitalisierung – auf die Notwenigkeit eines umfangreichen Fortbildungsangebotes hingewiesen.

  • Prüfungen und Abschlüsse im nächsten Schuljahr

Alle Schulabschlüsse werden im kommenden Schuljahr wieder durch die Teilnahme an Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben erworben. Die Terminierung, Vorbereitung und die weiteren Bedingungen sollen so gestaltet werden, dass den Schülerinnen und Schülern durch die gekürzte Unterrichtszeit kein Nachteil entsteht, die Abschlüsse aber dennoch vollwertig und vergleichbar sind.

Der VBE sagt deutlich: Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht die Leidtragenden sein. Mehr Zeit und eine größere Auswahl an Prüfungsaufgaben können dem entgegenwirken.

  • Vorgaben für die Stundenplangestaltung

Für das kommende Schuljahr ist Präsenzunterricht nach Stundenplan vorzusehen. Es ist nicht auszuschließen, dass es aufgrund besonderer Vorkommnisse in Ausnahmefällen zu einer Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht kommen kann. Die Entscheidungen hierzu trifft die Schulleitung und informiert entsprechend die Schulaufsicht.

Der VBE sagt deutlich: Es kann auch im neuen Schuljahr keinen Präsenzunterricht nach regulärem Stundenplan geben. Bereits vor der Krise war der Personalmangel an den Schulen spürbar und extrem auf Kante genäht. Das MSB muss sich der Realität stellen und die Notwendigkeit von Stundenplankürzungen in dieser Situation anerkennen. Es darf nicht den Lehrkräften und Schulleitungen überlassen werden, Eltern den personalbedingten Unterrichtsausfall und unvermeidbare Kürzungen zu erklären.

  • Qualitätsanalyse Nordrhein-Westfalen

Die Qualitätsanalyse wird für das kommende Schuljahr ausgesetzt. Schulen, die beabsichtigen ihre im Zeitraum vom 16.3. bis 31.7.2021 anberaumte QA dennoch durchzuführen, dürfen dies auf eigenen Wunsch tun.

Der VBE sagt deutlich: Die Aussetzung der QA mit der Möglichkeit, dies auf eigenen Wunsch durchzuführen, ist eindeutig zu begrüßen!

Der VBE bleibt weiter für Sie am Ball und wird Ihr Sprachrohr bleiben!

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unsere Sonderseite FAQ Corona Zusammanfassung. Dort finden Sie u. a. auch alle bisher herausgegebenen Schulmails des MSB.

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